Verantwortliche für Schleichwerbung zur Rechenschaft ziehen
Harte Kontrollmaßnahmen ergreifen Grauzonen durch Neu-Definition von Schleichwerbung eingrenzen
Nötig ist nach Ansicht des Netzwerk Recherche zudem eine Neu-Definition und präzise juristische Abgrenzung, welche Werbeaktivitäten zulässig und welche rechtswidrig sind. „Die Grauzone zwischen Schleichwerbung, Product Placement und Sponsoring ist oft fließend. Nur eindeutige präzisierte Definitionen können die Schleichwerbung aus dem praktizierten Dunkelfeld in ein Hellfeld führen“, sagte der Vorsitzende des Netzwerk Recherche, Dr. Thomas Leif.
Das Netzwerk Recherche warnt davor, dass die jetzt bekannt gewordenen Verfehlungen von Konkurrenten der öffentlich-rechtlichen Sender für eine Kampagne gegen den gebührenfinanzierten Rundfunk und damit das Duale System bisheriger Prägung missbraucht werden. Damit würde auch dem Recherche-Journalismus dauerhaft Schaden zugefügt.
Nicht nur die öffentlich-rechtlichen Sender haben jahrelang bei der Kontrolle und Abwehr der Schleichwerbung versagt. Auch bei den privaten Sendern gibt es nur eine „Pseudo-Kontrolle“ und sogar zum Teil extreme Fälle von Schleichwerbung, die nicht geahndet wurden, obwohl es sich zweifelsfrei um Dauerwerbesendungen handelte.
Die zuständigen Kontrollgremien im privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunk müssen nach Auffassung des Netzwerk Recherche ihre von der Gesellschaft übertragenden Kontrollaufgaben künftig auch tatsächlich wahrnehmen.
In ARD und ZDF hat sich über Jahre eine gründliche und aufwendige Abnahme- Kultur für journalistische Produkte entwickelt. Diese Abnahmekultur muss nach Auffassung des Netzwerk Recherche in Zukunft für die Kontrolle aller Formate gelten. Nur die Anwendung und der Nachweis harter Kontrollmaßnahmen kann nach Ansicht des Netzwerk Recherche dazu führen, erschüttertes Vertrauen wieder neu aufzubauen.
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PM (28.07.2005) : Verantwortliche für Schleichwerbung zur Rechenschaft ziehen (2 S., 60 KB) [PDF]
