Ermittlungsverfahren gegen 17 Journalisten wegen des Vorwurfs des Geheimnisverrats sind eine Farce
Politik und Ministerialbürokratie wollen mit solchen Reaktionen Informanten einschüchtern und Informationskanäle blockieren
Die laufenden Ermittlungen widersprechen zudem den Grundsätzen des Cicero-Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Demnach reicht die bloße Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen durch Journalisten nicht mehr aus, um den Verdacht einer Beihilfe zum Geheimnisverrat zu begründen.
Als Konsequenz aus der nicht akzeptablen Über-Reaktion der Mehrheit des BNDUntersuchungsausschusses fordert netzwerk recherche die gesetzliche Änderung des Paragraphen 353b des Strafgesetzbuches. Journalisten, die Informationen aus geheimen Quellen veröffentlichen, dürfen nicht Beschuldigte eines Strafverfahrens wegen Geheimnisverrats sein. Dies muss im Gesetz künftig eindeutig geregelt werden. nr begrüßt in diesem Zusammenhang die entsprechenden Initiativen von Grünen und FDP.
„Insgesamt ist das Informationsinteresse der Gesellschaft in der Demokratie und die Aufklärungspflicht der Medien höher zu bewerten, als der übertriebene Alarm des vermeintlichen Geheimnisverrats durch die Veröffentlichung von informativen Dokumenten“, sagte der Vorsitzende des netzwerkes recherche, Thomas Leif.
Stubbenhuk 10, 5. OG
20459 Hamburg
Tel: 040 / 36 80 78 53
Fax: 040 / 36 80 78 54
E-Mail: info@netzwerkrecherche.de
