C/0 Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V.
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Presseerklärung, Birkenwerder, den 16. April 2008
Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion für ein Informationsfreiheitsgesetz Rheinland-Pfalz greift zu kurz
„Grundsätzlich begrüßen wir es sehr, dass auch Rheinland-Pfalz ein Informationsfreiheitsgesetz erhalten soll. Der vorliegende Gesetzentwurf greift jedoch zu kurz. Leider vergibt die Landesregierung damit ihre Chance, ein fortschrittliches und bürgerfreundliches Transparenzgesetz vorzulegen. Stattdessen orientiert sie sich ohne Not an dem unzureichenden Bundesgesetz, dessen Reformbedürftigkeit nach zwei Jahren Praxis längst feststeht.“
Der Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion lehnt sich eng an das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes an, das das nur ein mittleres Transparenzniveau erreicht und durch eine große Zahl von Ausnahmevorschriften aufgeweicht wird. So wird z.B. der Informationszugang bei Betriebsund Geschäftsgeheimnissen privater Firmen komplett von deren Zustimmung abhängig gemacht, ohne Abwägungsmöglichkeit der Behörden, ob im Einzelfall das öffentliche Interesse an der Information überwiegt. Zwar weist die jetzige Vorlage bereits deutliche Verbesserungen gegenüber dem völlig unzureichenden Referentenentwurf vom Oktober 2007 auf. Aber die Verbesserungen bleiben auf halbem Wege stecken.
Mit dem Gesetz soll der voraussetzungslose Zugang zu amtlichen Informationen für jedermann in Rheinland-Pfalz geschaffen werden, wie er sich im Bund und in den Ländern Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen, Thüringen und dem Saarland bereits bewährt hat.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Vielzahl unterschiedlicher Informationszugangsregelungen für Rheinland-Pfalz erhöht und die Rechtsanwendung unnötig erschwert. So werden die Landesbehörden nach dem vorliegenden Gesetzentwurf zukünftig folgende Informationszugangsgesetze anzuwenden haben:
- Landesumweltinformationsgesetz,
- Verbraucherinformationsgesetz,
- Informationsfreiheitsgesetz Rheinland-Pfalz.
"Der Vorstoß für mehr Transparenz ist überfällig. Aber das neue Informationsfreiheitsgesetz Rheinland- Pfalz sollte mit dem Umweltinformationsgesetz zusammengelegt werden. Das vereinfacht die Anwendung für die Bürger wie für die Behörden. Außerdem ist das Landesumweltinformationsgesetz fortschrittlicher, während der jetzt präsentierte IFG-Gesetzentwurf wie ein Auto wirkt, das nur mit angezogener Handbremse fährt."
Das Bündnis für Informationsfreiheit hat die Hoffnung, dass Rheinland-Pfalz ein modernes, unbürokratisches und bürgerfreundliches Informationsfreiheitsgesetz erhält und appelliert daher an die SPD-Landtagsfraktion, ihren Gesetzentwurf nochmals zu überarbeiten.
Ansprechpartner:
Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V.: Dr. Sven Berger
Bei Rückfragen: Tel. 030/227 53921, Fax 030/227 56028
Deutscher Journalisten-Verband, Landesverband Rheinland-Pfalz e. V.: Gisela Schmoldt
Bei Rückfragen: Tel. 06131/977575; Fax 06131/977597
netzwerk recherche: Dr. Manfred Redelfs
Bei Rückfragen: Tel. 040/30618 356, Fax 040/3869 223
Humanistische Union e.V.: Dr. Till Müller-Heidelberg
Bei Rückfragen: Tel. 06721/18 12 0
Transparency International: Dr. Heike Mayer
Bei Rückfragen: Tel. 030/54 98 98 0
Mehr Demokratie e.V.: Roman Huber
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