Aufnahmerichtlinien
Aufnahmerichtlinien netzwerk recherche e.V.
Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 15. Juni 2007
Als Mitglied kann aufgenommen werden, wer die Zielsetzung des netzwerks recherche unterstützt, die journalistische Recherche in der Medienpraxis zu stärken, auf ihre Bedeutung aufmerksam zu machen und sie in der journalistischen Aus- und Weiterbildung zu fördern, so wie es im Zehn-Punkte-Programm des Vereins näher beschrieben wird.
I. Stimmberechtigte Mitgliedschaft
Als Mitglieder mit Stimmrecht können aufgenommen werden:
1. Hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten, die für Printmedien, Rundfunk, Nachrichtenagenturen oder Online-Medien arbeiten. Dies schließt freie Journalisten ein, soweit sie den überwiegenden Teil ihres Lebensunterhalts mit journalistischer Tätigkeit bestreiten.
2. Hauptberuflich in der medienbezogenen Bildungsarbeit Beschäftigte z.B. Hochschullehrer der Journalistik, Publizistik oder Kommunikationswissenschaft, Dozenten der Akademien für Publizistik, der ARD.ZDF medienakademie oder der von Verlagen getragenen Journalistenschulen.
II. Assoziierte Mitgliedschaft
Als assoziierte Mitglieder ohne Stimmrecht können aufgenommen werden:
1. Angehende Journalistinnen und Journalisten, die sich im Volontariat befinden, eine Journalistenschule besuchen oder ein Studium der Journalistik, Publizistik oder Kommunikationswissenschaft absolvieren.
2. Ehemalige Journalistinnen und Journalisten, die jetzt pensioniert sind.
3. Angehörige sonstiger Berufsgruppen, deren Tätigkeit überwiegend durch Recherche geprägt ist.
III. Institutionelle Mitgliedschaft
Als institutionelle Mitglieder ohne Stimmrecht können Institutionen und Körperschaften aufgenommen werden, die mit ihrem Beitrag die Ziele des netzwerks recherche unterstützen wollen.
IV. Allgemeines
Bei einem Aufnahmeantrag kann die Vorlage entsprechender Belege verlangt werden (z.B. Kopie des Presseausweises, Bescheinigung der Redaktion, Tätigkeitsbeschreibung oder Arbeitsproben). Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Nicht aufgenommen werden können Personen, die ganz oder teilweise in der Public-Relations-/Öffentlichkeitsarbeit tätig sind. Bei Mitgliedern, die beruflich in die PR wechseln, ruht die Mitgliedschaft. Mitglieder, die den Beruf wechseln, sind aufgefordert, dies dem Vorstand mitzuteilen.
Weitere Informationen:
Antrag auf Mitgliedschaft im netzwerk recherche (PDF, 1 S., zum Ausfüllen per Hand)
